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Unterlagen zur
Baufinanzierung

Alle Unterlagen im Griff
Mit uns gelingt Ihre Baufinanzierung reibungslos

Eine erfolgreiche und schnelle Kreditgenehmigung gelingt am besten, wenn alle Objektunterlagen vollständig und übersichtlich vorliegen. So erleichtern Sie den Banken die Prüfung und schaffen selbst eine sichere Grundlage für Ihre Baufinanzierung.

Hintergrund: Die BAFIN, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie und die Refinanzierung am Pfandbriefmarkt stellen klare Anforderungen an die Dokumentation. Nach den Corona-Jahren haben die Prüfungen gemäß §44 KWG an Intensität gewonnen. Der §44 KWG erlaubt der BAFIN, Kreditinstitute zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie die regulatorischen Anforderungen einhalten. Diese Prüfungen tragen zur Stabilität des Finanzsystems bei und sind besonders streng.

Damit Sie bei den vielen Anforderungen nicht den Überblick verlieren, haben wir von HAUS & WOHNEN eine übersichtliche Sammlung der wichtigsten Dokumente für Ihre Baufinanzierung erstellt – leicht verständlich erklärt und ergänzt durch praktische Downloads. Insgesamt erwarten Sie hier 22 Themen mit allen relevanten Inhalten.

1. Vollmacht zur Akteneinsicht

Diese Vollmacht erlaubt es uns, notwendige Akten bei Behörden und anderen Institutionen einzusehen, die für die Prüfung Ihres Kreditwunsches erforderlich sind. Sie ermöglicht eine schnelle Beschaffung relevanter Dokumente.

2. Bau-/Objektbeschreibung

Die Bau- oder Leistungsbeschreibung enthält detaillierte Angaben zu den geplanten bzw. bereits erfolgten Bauarbeiten und den zu erbringenden Leistungen. Sie dient der Bank zur Einschätzung des Bauvorhabens und der geplanten oder bereits umgesetzten Qualität.

3. Bauzeichnungen und Grundrisse

Bauzeichnungen, Grundrisse und Schnitte, welche die genauen Maße des Bauvorhabens enthalten, sind unerlässlich. Diese Dokumente geben einen umfassenden Überblick über die räumliche Aufteilung und die bauliche Gestaltung des Objekts. Die Grundrisse müssen maßstabsgetreu und mit Maßketten versehen sein. Ebenso muss der Ersteller (Architekt / Bauingenieur / Berechtigter) der Gebäudezeichnungen mit Stempel und Unterschrift erkennbar sein.

4. Berechnung umbauter Raum (Kubatur)

Diese Berechnung gibt das Volumen des umbauten Raumes des Gebäudes an. Sie ist besonders wichtig für die Bewertung des Bauvorhabens und kann bei der Berechnung der Baukosten helfen. 

Wir empfehlen, diese Berechnung nicht selbst erstellen – in der Regel sind Architekten, Bauingenieure oder Gutachter dafür die richtigen Ansprechpartner.

5. Wohnflächenberechnung 

Eine exakte Berechnung der Wohnfläche nach DIN-Normen oder der Wohnflächenverordnung ist unerlässlich, da sie die Basis für viele weitere Berechnungen und Bewertungen darstellt. Auch hier ist analog zu den Grundrissen der Stempel und die Unterschrift des Erstellers (Architekt / Bauingenieur / Berechtigter) notwendig.

6. Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein behördlicher Bescheid, der bestätigt, dass das geplante Bauvorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ohne diese Genehmigung darf der Bau nicht begonnen werden. Die Einreichung dieser Unterlage kann häufig nach der Genehmigung und zu gegebener Zeit erfolgen. Die Erstellung erfolgt durch einen Architekten oder Bauingenieur.

7. Baukostenaufstellung

Eine detaillierte Aufstellung der Baukosten, die durch einen Architekten, Bauingenieur oder Haushersteller bestätigt wird, ist unerlässlich. Diese sollte auch eine Aufstellung der evtl. anfallenden Eigenleistungen enthalten. Auch hier werden Stempel und Unterschrift des Erstellers (Architekt / Bauingenieur / Berechtigter) benötigt.

8. Angaben zu Modernisierungs­­­­kosten

Falls Modernisierungen geplant sind, benötigen wir eine Kostenaufstellung oder Kostenvoranschläge, um die zusätzlichen Finanzierungsbedarfe korrekt einschätzen zu können. Diese Dokumente sind unerlässlich. Je nach Modernisierungskostenhöhe können die Dokumente vom Kunden oder von einem Architekten erstellt werden.

9. Kaufvertrag/Kauf­vertrags­entwurf

Der Kaufvertrag oder zumindest ein Entwurf davon ist unerlässlich, um die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kaufs zu verstehen. Er enthält alle wichtigen Informationen über den Kaufgegenstand und die vereinbarten Konditionen. Sie erhalten das Dokument von Ihrem Notar. Wichtiger Hinweis von uns: Bitte weisen Sie Inventar (Küche, Möbel, bewegliche Sachen) im Kaufvertrag nur nach Rücksprache mit Ihrem Finanzierungsberater aus. Ausgewiesenes Inventar reduziert den Wert der Immobilie und verschlechtert das Verhältnis zwischen Darlehen und Immobilienwert (Beleihungsverhältnis). In der Folge kann durch das erhöhte Risiko eine Zinserhöhung von Seiten der Bank, oder zusätzliches Eigenkapital notwendig sein.

10. Werkvertrag/Werk­­vertrag­s­entwurf

Ein Werkvertrag oder ein Entwurf davon regelt die rechtlichen Aspekte zwischen den Bauherren und dem Bauunternehmen, wenn die Makler- und Bauträgerverordnung nicht greift. Er ist unerlässlich für die Prüfung der vertraglichen Verpflichtungen und den Zahlungsplan.

11. Teilungserklärung inkl. Aufteilungsplan und aller Nachträge

Die Teilungserklärung und der dazugehörige Aufteilungsplan sind besonders bei nach WEG (Wohneigentumsgesetz) geteilten Mehrfamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen wichtig. Sie regeln die rechtliche Aufteilung des Gebäudes und sind unerlässlich. Der Aufteilungsplan besteht aus Grundrissen der einzelnen Wohneinheiten und ordnet diese dem schriftlichen Teil der Teilungserklärung zu. Häufig existieren auch weitere Nachträge und sonstige Bewilligungen, die das zugeordnete Eigentum beeinflussen können. Auch diese sind zwingend einzureichen. Die zugrunde gelegten Urkunden und Bewilligungen finden Sie in Abt. II des entsprechenden Grundbuchs.

12. Aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen des Grundstücks. 

Bitte beachten: ein aktueller Auszug, nicht älter als 3 Monate, ist unerlässlich.


13. Amtliche Flurkarte/Lageplan

Eine amtliche Flurkarte oder ein Lageplan zeigt die genaue Lage und die Grenzen des Grundstücks. Dieses Dokument ist unerlässlich für die räumliche Zuordnung des Objekts und muss aktuell sein.

14. Gebäudeversicherungs­schein (Kopie)

Der Gebäudeversicherungsschein ist der Nachweis über eine bestehende Versicherung des Gebäudes. Er ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Objekt gegen Schäden versichert ist. Die Banken melden der Versicherung in der Regel, dass sie ein Darlehen ausgegeben haben. In den Darlehensverträgen verpflichten Sie sich als Kunde das Gebäude zu versichern.

15. Energieausweis

Der Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes und ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument. Hintergrund: Die finanzierenden Kreditinstitute müssen anhand des Energieausweises die Energieeffizienz ihres Immobilienportfolios nachweisen. Bei denkmalgeschützten Objekten kann evtl. darauf verzichtet werden, abhängig von dem gewählten Finanzierungsinstitut.

Einen Energieausweis können Sie von Energieberatern, Architekten, Ingenieuren und qualifizierten Schornsteinfegern erstellen lassen. Alternativ können Sie auch Online-Tools nutzen. Unter dem nachfolgenden Button können Sie sich einen Energieausweis erstellen lassen.

16. Objektaufnahmen

Drei bis vier aussagekräftige, digitale Fotos des Objekts von innen und außen, einschließlich eventueller Sonderausstattungen, sind unerlässlich. Sie ermöglichen eine erste visuelle Einschätzung des Objekts.

17. Mietverträge des zu erwerbenden Objekts

Falls das Objekt vermietet ist, sind die bestehenden Mietverträge unbedingt einzureichen, um Ihre Einnahmesituation und den Ertragswert der Immobilie korrekt bewerten zu können.

18. Exposé

Ein Exposé, falls vorhanden, bietet eine übersichtliche Zusammenstellung aller wichtigen Informationen und Bilder des Objekts. Es erleichtert die Einschätzung des Objekts.

19. Nachweis erfolgter Modernisierungen

Dokumente und Bilder, die erfolgte Modernisierungen nachweisen, sind unerlässlich. Sie helfen, den aktuellen Zustand des Objekts und dessen Wert besser einzuschätzen.

20. Erbbaurechtsvertrag

Falls das Objekt auf einem Erbbaugrundstück steht, ist der Erbbaurechtsvertrag einzureichen. Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Grundstücks.

21. Miet-/Pachtverträge und Mietaufstellung 

Bei vermieteten Objekten mit mehr als 3 Wohneinheiten sind alle Miet- und Pachtverträge sowie eventuelle Nachträge notwendig. Ebenso wird eine Mietaufstellung, die die Mietverträge und die Daten den einzelnen Wohnungen zuordnet, benötigt. Diese Dokumente geben einen umfassenden Überblick über die Einnahmen und Verpflichtungen.

22. KFW-Onlinebestätigung Energieeffizienz

Die KFW-Onlinebestätigung ist für Förderungen im Bereich Energieeffizienz für bestimmte Förderprogramme zwingend einzureichen. Sie besteht aus der Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD/gBnD). Diese Dokumente bestätigen die Einhaltung der energetischen Standards und den Abschluss der Maßnahmen.

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Wir hoffen, diese Übersicht hilft Ihnen weiter. Sollten Sie aber Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns einfach umgehend. Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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