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28.11.2025 Allgemein zurück

EH55-Förderung kehrt zurück: Neue Impulse für den Wohnungsbau ab 16. Dezember


Ein neuer Finanzierungsimpuls für den Wohnungsbau

Die Bundesregierung setzt ein deutliches Signal an die Branche: Der Effizienzhaus-Standard 55 (EH55) wird ab dem 16. Dezember erneut gefördert und befristet auf vier Jahre und ausgestattet mit einem Fördervolumen von 800 Millionen Euro. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will damit den „Stillstand im Neubau“ auflösen und Projekte wieder aktivieren, die seit dem abrupten Förderstopp 2022 auf Eis liegen.

Laut Ministerium liegen bundesweit rund 760.000 genehmigte Wohnprojekte in den Schubladen. Die neue Förderung soll einen erheblichen Teil davon wieder in Bewegung bringen.

Was genau gefördert wird

Die Förderung richtet sich an:

  • Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden

  • Projekte, die bereits baureif und genehmigt sind

  • Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden

  • Baukonzepte, deren Wärmeversorgung zu 100 % auf erneuerbaren Energien basiert

Damit sind fossile Energieträger wie Gas oder Öl ausgeschlossen. Förderfähig bleiben insbesondere Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse.

KfW-Darlehen bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit

Pro Einheit können bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter Kredit beantragt werden. Die Konditionen im Überblick:

  • Kreditlaufzeit: max. 35 Jahre

  • Zinsbindung: max. 10 Jahre

  • Start-Zinssatz: wird zum Förderbeginn von der KfW veröffentlicht

  • Mittelabruf: innerhalb von 12 Monaten (Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich)

Die Fördermittel stehen einmalig zur Verfügung – sobald das Kontingent ausgeschöpft ist, endet das Programm.

Warum die Rückkehr der EH55-Förderung so relevant ist

Der damalige Förderstopp Anfang 2022 hatte die Branche hart getroffen. Viele fertige Konzepte waren auf den Standard EH55 ausgelegt gewesen. Durch die abrupte Umstellung auf EH40 entstanden deutlich höhere Baukosten, was eine Realisierung vieler Projekte unmöglich machte.

Mit der Wiederaufnahme des EH55 will die Bundesregierung den Markt stabilisieren und bezahlbaren Wohnungsbau beschleunigen.

Potenzial: Bis zu 90.000 neue Wohnungen

Nach Einschätzung des Branchenverbands GdW kann die neue Förderung schnell Wirkung entfalten – vorausgesetzt, die Zinsen sind attraktiv.

  • Kurzfristig könnten allein die GdW-Mitgliedsunternehmen 17.000 bis 20.000 Wohnungen starten.

  • Bei einem Zinssatz um 1 % wären bundesweit sogar bis zu 90.000 neue Wohnungen denkbar.

Der Verband mahnt jedoch weitere Anpassungen an – insbesondere bei der steuerlichen Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Diese ist bislang an den strengeren EH40-Standard gekoppelt. Um die volle Wirkung der neuen Förderung auszuschöpfen, müsse künftig auch dort der EH55-Standard anerkannt werden.

Was bedeutet das für Bauherren und Investoren?

Für Projektentwickler, Wohnungsunternehmen und private Bauherren entsteht jetzt ein strategisches Zeitfenster:

  • Finanzierungsvorteile durch zinsvergünstigte KfW-Darlehen

  • Reaktivierung bestehender Planungen ohne erneute Umplanung auf EH40

  • Schnellere Realisierbarkeit durch klarere Förderbedingungen

  • Attraktive energetische Standards ohne überproportionale Kostensteigerungen

Gerade genehmigte, aber bisher nicht umgesetzte Vorhaben können unmittelbar profitieren.

Fazit

Mit der erneuten EH55-Förderung setzt die Bundesregierung einen wichtigen Impuls, um die angespannte Lage im Wohnungsbau spürbar zu entlasten. Für Bauherren entsteht ein attraktives Setup aus planbaren Kreditkonditionen, erneuerbaren Energien und hohem Aktivierungspotenzial. Ein entscheidender Hebel für mehr bezahlbaren Wohnraum.


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