- Was ist das Hessengeld?
- Förderprogramm für natürliche Personen, die erstmals (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-) Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind
- Ziel: Entlastung der Käufer bei den Kaufnebenkosten zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum
- Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer:
- Die Grunderwerbsteuer ist ein Teil der Kaufnebenkosten.
- Das Hessengeld ist begrenzt auf die Höhe der tatsächlich angefallenen und gezahlten Grunderwerbsteuer.
- Förderhöhe des Hessengeldes:
- Das Hessengeld beträgt 10.000 Euro je Erwerber/Käufer (maximal 20.000 Euro), der in die Wohnimmobilie einzieht, sowie 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren, das mit in die Wohnimmobilie einzieht. Maßgeblich sind die Verhältnisse am Tag der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.
- Das Hessengeld wird in zehn gleichen Tranchen jährlich ausgezahlt.
- Erster Auszahlungstermin ist der 15. November 2024
- Geltungsbereich und -zeit:
- Gefördert werden Erwerbsvorgänge ab dem 1. März 2024. Maßgeblich ist hier das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages
- Die erworbene Immobilie (Wohnimmobilie oder Baugrundstück) muss in Hessen liegen
- Antragsverfahren:
- Die Antragstellung ist ab sofort möglich
- Förderanträge werden digital über das WI Bank Kundenportal gestellt: WIBank Portal - Willkommen im WIBank Kundenportal
- Notwendige Unterlagen: Ausweise und Steuer IDs der förderberechtigten Personen, Grunderwerbsteuerbescheid, Auszug aus dem Kaufvertrag, Wohn- und Nutzflächenberechnung des Kaufobjekts, Meldebescheinigungen aller eingezogenen Personen (max. 3 Jahre nach Antragstellung einzureichen)
- Informationsquellen:
- Websites: www.hessengeld.de & www.wibank.de