Der Neubau von Wohngebäuden wird wieder aktiv unterstützt. Mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (Nr. 297/298) erhalten Bauherren und Käufer zinsvergünstigte Kredite für nachhaltige Neubauprojekte in Deutschland
Ziel der Förderung
Der Fokus liegt klar auf Zukunftsfähigkeit:
- geringere CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus,
- niedriger Energieverbrauch im Betrieb,
- konsequenter Einsatz erneuerbarer Energien,
- nachhaltige Bauweise nach klar definierten Standards.
Zusätzlich wird der Effizienzhaus-55-Standard zeitlich befristet gefördert, um geplante Bauvorhaben schneller umzusetzen
Wer kann profitieren?
Die Förderung richtet sich sowohl an Eigennutzer als auch an Kapitalanleger und Unternehmen:
- Privatpersonen (selbstnutzend oder vermietend),
- Wohneigentumsgemeinschaften,
- Unternehmen, Bauträger und Genossenschaften,
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Bund, Länder und politisch verbundene Organisationen
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- der Neubau von Wohngebäuden oder Wohneinheiten,
- der Ersterwerb neu errichteter Immobilien (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme).
Voraussetzung ist die Einhaltung definierter energetischer Mindeststandards. Die geförderten Gebäude müssen mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden
Förderstufen im Überblick
Je nach energetischem und nachhaltigem Anspruch stehen drei Förderstufen zur Verfügung:
- Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40),
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Zertifikat (höchster Nachhaltigkeitsstandard),
- Effizienzhaus 55 – Wohngebäude (befristete Sonderförderung, ohne fossile Heizsysteme).
Je höher der Standard, desto attraktiver der Kreditrahmen
Finanzierung auf einen Blick
- Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten möglich,
- Kreditbeträge bis zu 150.000 € pro Wohneinheit (abhängig von der Förderstufe),
- lange Laufzeiten mit flexiblen Tilgungsoptionen,
- zinsverbilligt durch Bundesmittel.
Die Auszahlung erfolgt vollständig, die Abruffrist beträgt bis zu 36 Monate
Wichtig für Bauherren und Käufer
- Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
- Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.
- Bei höheren Förderstufen zusätzlich: Nachhaltigkeitsberatung und Zertifizierung.
- Ein vorzeitiger Vertragsabschluss ohne Förderantrag kann die Förderung ausschließen.
Unser Fazit
Wer heute neu baut oder neu kauft, sollte die staatliche Förderung strategisch einplanen. Die Kombination aus zinsgünstiger Finanzierung, hohen energetischen Standards und langfristiger Planungssicherheit macht den klimafreundlichen Neubau wirtschaftlich wie ökologisch sinnvoll.
Wir begleiten Sie von der Förderprüfung bis zur Finanzierung. Strukturiert, transparent und praxisnah.
